Stand: Januar 2026 · Medi-Move Krankenfahrten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beförderungsverträge zwischen
und dem Auftraggeber (Patient, Versicherter, Krankenkasse oder beauftragende Person).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Medi-Move Krankenfahrten erbringt Krankenbeförderungsleistungen im Sinne des § 60 SGB V sowie private Krankenfahrten im Kreis Mettmann und Umgebung (bis ca. 50 km). Folgende Fahrzeugkategorien stehen zur Verfügung:
Nicht erbracht werden: Rettungsfahrten mit Notarzt sowie Liegendtransporte.
Der Beförderungsvertrag kommt zustande durch:
Fahrtanfragen werden nach Verfügbarkeit bearbeitet. Eine Verpflichtung zur Annahme jedes Auftrags besteht nicht. Buchungen sollten möglichst 24 Stunden im Voraus erfolgen. Bei kurzfristigen Anfragen ist die Verfügbarkeit gesondert zu erfragen.
Für Privatfahrten gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise. Auf Anfrage erhalten Sie vorab ein verbindliches Angebot. Die Rechnung ist nach Durchführung der Fahrt zahlbar, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Zahlungsarten: Barzahlung, Überweisung.
Bei Fahrten mit Kassenrezept (Verordnung einer Krankenbeförderung) rechnet Medi-Move direkt mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse ab, sofern eine entsprechende Zulassung und ein Versorgungsvertrag vorliegen. Der Patient hat ggf. anfallende gesetzliche Zuzahlungen zu leisten.
Wartezeiten über 30 Minuten (z.B. durch lange Arzttermine), die Medi-Move nicht zu vertreten hat, können gesondert berechnet werden. Gleiches gilt für Mehrkilometer durch Umwege auf ausdrücklichen Wunsch des Fahrgasts.
Stornierungen sind per Telefon oder E-Mail mitzuteilen.
Im Falle von höherer Gewalt (Unfall, Fahrzeugausfall, Naturereignisse) oder aus betrieblichen Gründen behalten wir uns vor, Fahrten abzusagen. In diesem Fall werden keine Kosten berechnet. Wir bemühen uns um schnellstmögliche Information und ggf. einen Alternativanbieter.
Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung des Fahrzeugs haftet der Fahrgast für den entstandenen Schaden.
Die Mitnahme einer Begleitperson ist nach vorheriger Absprache möglich. Für Begleitpersonen kann ein zusätzliches Entgelt anfallen. Mitgeführtes Gepäck muss im zumutbaren Rahmen bleiben; Sperrgut ist vorab anzumelden. Für Wertgegenstände oder Medizingeräte des Fahrgastes übernimmt Medi-Move keine Haftung, es sei denn, diese wurden nachweislich durch Verschulden des Fahrers beschädigt.
Medi-Move haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Medi-Move nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Fahrgast haftet für schuldhaft verursachte Schäden am Fahrzeug oder an Einrichtungen des Unternehmens.
Die im Rahmen der Buchung und Fahrtdurchführung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet und gemäß unserer Datenschutzerklärung behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im erforderlichen Umfang (z.B. an Krankenkassen im Rahmen der Abrechnung).
Medi-Move behält sich vor, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist auf unserer Website unter www.medi-move.de/agb abrufbar. Bei wesentlichen Änderungen werden bestehende Vertragspartner informiert.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist [ORT DES UNTERNEHMENS]. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.